Balkonkraftwerke, auch als Mini-Photovoltaikanlagen bezeichnet, sind längst mehr als nur ein vorübergehender Trend. Immer öfter sieht man an Hausfassaden oder auf Balkonen kleine Solarmodule, die es ermöglichen, saubere Energie in das eigene Hausnetz einzuspeisen. Manche setzen diese Lösungen ein, um Stromkosten zu reduzieren, andere wollen einen aktiven Beitrag zur Energiewende leisten. Doch im Zusammenhang mit Balkonkraftwerken – die häufig als einfach installierbare Kompaktanlagen vermarktet werden – taucht immer wieder die Frage auf, wie viele dieser Anlagen an einem Haus zulässig sind und welche Punkte dabei zu beachten sind. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte rund um die Themen Genehmigung, Netzanschluss, Sicherheit und Nutzungsgrenzen. Gleichzeitig werden praxisnahe Beispiele aufgezeigt, um deutlich zu machen, welche Möglichkeiten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bei der Installation von mehreren Balkonkraftwerken haben. Die folgenden Ausführungen richten sich sowohl an Eigenheimbesitzer als auch an jene, die zur Miete wohnen und ihr Zuhause um eine nachhaltige Stromquelle erweitern möchten.
Viele Menschen, die ein eigenes Haus besitzen, denken früher oder später darüber nach, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Allerdings scheuen einige den Aufwand, die Kosten oder die komplexen Genehmigungsverfahren, die mit größeren Dachanlagen verbunden sein können. Gerade in dieser Situation bietet das Balkonkraftwerk eine attraktive Alternative: Es besteht normalerweise aus ein bis zwei Photovoltaikmodulen und einem kleinen Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom umwandelt. Dieser Wechselstrom lässt sich einfach über eine Steckdose oder eine Einspeise-Steckverbindung (Wieland-Stecker) in das eigene Hausnetz einspeisen. Auf diese Weise lassen sich bestimmte Haushaltsgeräte, vor allem während sonnenreicher Stunden, teilweise mit selbst erzeugtem Strom versorgen.
Technisch gesehen erfordern solche Mini-Solaranlagen keine großen baulichen Veränderungen. Man muss keinen umfangreichen Gerüstaufbau befürchten, wie es bei einer großen Dach-PV-Anlage oft der Fall ist. Stattdessen fixiert man die Module an einer Balkonbrüstung, an der Fassade oder auf einem Gestell im Garten, schließt den Wechselrichter an und verbindet diesen mit dem Hausstrom. Weil diese Vorgehensweise verhältnismäßig unkompliziert ist, haben Balkonkraftwerke in den vergangenen Jahren stark an Beliebtheit gewonnen. Die Anschaffungskosten sind zudem niedriger als bei konventionellen Photovoltaiksystemen, was den Einstieg in die Solarstromerzeugung erleichtert. Wer ein Balkonkraftwerk nutzt, kann sich zunächst mit Funktionsweise und Nutzen vertraut machen und dann bei Bedarf später auf eine umfassendere Lösung erweitern.
Um zu verstehen, wie viele Balkonkraftwerke pro Haus erlaubt sind, ist zunächst ein Blick auf die rechtlichen Bestimmungen notwendig. In Deutschland war lange Zeit ein Balkonkraftwerk gleichbedeutend mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 600 Watt, manchmal auch als 600-Watt-Regel bekannt. Diese Grenze ist jedoch nicht einseitig gesetzlich festgelegt, sondern speist sich aus verschiedenen Normen und Richtlinien, beispielsweise denen des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) und daraus resultierenden Anwendungsregeln.
Grundsätzlich müssen Balkonkraftwerke, bevor sie in Betrieb gehen, beim Netzbetreiber gemeldet werden. Dieser Eintrag sorgt dafür, dass der Netzbetreiber einen Überblick über die in seinem Verantwortungsbereich installierten Einspeiseanlagen hat. Außerdem werden solche Anlagen meist in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen, damit eine zentrale Erfassung aller Erzeugungsanlagen gewährleistet wird. Die Obergrenze von 600 Watt bezieht sich in der Praxis auf die Ausgangsleistung des Wechselrichters. Das bedeutet, dass selbst dann, wenn ein Modul eine etwas höhere Leistung hätte, der Wechselrichter die Einspeiseleistung auf 600 Watt begrenzt.
Aktuell diskutieren Politik, Verbände und Netzbetreiber darüber, ob diese Grenze in Zukunft angehoben werden könnte. Einige plädieren dafür, die erlaubte Leistung auf bis zu 800 Watt zu erhöhen, um eine noch effektivere Nutzung der Sonnenenergie zu ermöglichen. Andere wiederum halten an der 600-Watt-Grenze fest, weil sie damit die technische Vereinbarkeit mit den üblichen Hausnetzen sicherstellen möchten. Hausbesitzer sollten sich regelmäßig informieren, da sich die gesetzliche Lage weiterentwickeln kann.
Die grundsätzliche Maximalleistung von 600 Watt bedeutet nicht automatisch, dass man lediglich ein Balkonkraftwerk betreiben darf. Theoretisch ist es auch möglich, mehrere kleine Photovoltaiksysteme zu installieren. Die entscheidende Frage ist dabei jedoch, ob die Summenleistung aller eingespeisten Anlagen über die 600-Watt-Grenze hinausgeht. Häufig legen Netzbetreiber in ihren Anschlussbedingungen fest, dass jede anmeldepflichtige Erzeugungsanlage, die am Hausnetz hängt, bestimmte Kriterien einhalten muss. Wenn nun mehrere Balkonkraftwerke angeschlossen sind, kann dies – je nach Auslegung – als einzelne oder mehrere Erzeugungseinheiten betrachtet werden.
Hier wird es häufig etwas komplex, weil nicht in jedem Bundesland oder nicht jeder Netzbetreiber ein identisches Vorgehen hat. In einigen Regionen heißt es, dass pro Wohnung oder pro Zähler grundsätzlich nur eine Anlage bis 600 Watt angeschlossen werden darf. In anderen Fällen ist es eventuell möglich, mehrere Anlagen zu betreiben, sofern jede für sich regelkonform ist und einzeln beim Netzbetreiber gemeldet wurde. Oft gerät man an eine Auslegungsfrage: Wenn zwei Module mit jeweils 300 Watt Maximalleistung an einen einzigen Wechselrichter angeschlossen sind, spricht man noch immer von einer Anlage. Schließt man hingegen zwei Module mit je 300 Watt an zwei unterschiedliche Wechselrichter an zwei unterschiedlichen Steckdosen an, könnte es als zwei separate Anlagen gelten, die jeweils angemeldet werden müssen.
Nicht jeder Netzbetreiber ist begeistert von der Idee, dass Hausbesitzer mehrere Balkonkraftwerke parallel betreiben. Bei größeren Vorhaben, die sich über die normale 600-Watt-Marke hinaus summieren, fällt man in aller Regel nicht mehr in die vereinfachten Regelungen für Balkonkraftwerke, sondern muss die Richtlinien für reguläre Photovoltaikanlagen erfüllen. Dazu gehören mitunter ein separater Zähler, eine spezielle Einspeisesteckdose oder technische Anpassungen am Hausanschluss. Hier gilt es, den Kontakt zum Netzbetreiber frühzeitig zu suchen, um Missverständnissen vorzubeugen.
In der Praxis gibt es vielfältige Beispiele. Manche Hausbesitzer montieren zunächst ein Balkonkraftwerk mit einer Gesamtleistung von beispielsweise 600 Watt an ihrem Balkon. Nach einiger Zeit stellen sie fest, dass die gewonnene Solarenergie den Strombedarf am Tag nicht in dem Maße deckt, wie sie es sich wünschen. Manch einer erwägt daraufhin, ein zweites System zu installieren, um den Ertrag zu steigern. Allerdings stoßen sie hierbei auf unterschiedliche Reaktionen des jeweiligen Netzbetreibers.
In einigen Fällen erlaubt der Netzbetreiber die Erweiterung, sofern sichergestellt ist, dass jede Anlage für sich im zulässigen Rahmen liegt. Das kann bedeuten, dass man zwei unabhängige Wechselrichter à 600 Watt betreibt und beide Anlagen ordnungsgemäß gemeldet hat. Andernorts macht der Netzbetreiber klar, dass mehrere dieser Kleinanlagen nicht gewünscht oder nur unter strengeren Bedingungen zugelassen sind. Wer neu baut und von Beginn an plant, zwei oder drei Module zu montieren, kann die Situation entschärfen, indem er gleich einen leistungsfähigeren Wechselrichter nutzt, der die Gesamtleistung innerhalb der zulässigen Grenzen hält. Die Anlage gilt dann als eine einzelne Erzeugungsquelle, was die Anmeldeprozedur oft vereinfacht.
Es ist also nicht unüblich, dass manche Hausbesitzer zwar mehr Module anbringen, jedoch die reale Einspeiseleistung über den Wechselrichter auf 600 Watt begrenzen. Diese Konstellation verhindert, dass man in den Bereich einer klassischen, größeren Photovoltaikanlage rutscht, für die in der Regel weitergehende Auflagen gelten. So ist es durchaus vorstellbar, vier Module zu installieren, die rein rechnerisch in der Mittagszeit 1.200 Watt erzeugen könnten, wobei der Wechselrichter diese Leistung auf 600 Watt Deckelung herunterregelt. Ob sich das ökonomisch lohnt, weil ein Teil der potenziellen Leistung ungenutzt bleibt, ist eine andere Frage. Dennoch begegnet man diesem Modell in der Praxis immer wieder, wenn Menschen Platz für mehrere Module haben, aber bürokratische Hürden umgehen möchten.
Der eigentliche Grund für die Beschränkung der Leistung liegt zum Teil in der Elektroinstallation und den damit verbundenen Sicherheitsaspekten. Steckerfertige Balkonkraftwerke speisen Strom in einen Stromkreis ein, der ursprünglich nicht als Einspeiseleitung konzipiert war. Diese Plug-and-Play-Variante kann sicher funktionieren, sofern der Stromkreis korrekt abgesichert ist und der Wechselrichter nicht zu viel Leistung einspeist. Sobald man in deutlich höhere Leistungsklassen vordringt, wird eine spezielle Einspeise-Steckdose benötigt oder sogar eine feste Installation, damit keine Überlastung oder gar gefährliche Situationen entstehen.
Die 600-Watt-Grenze ist daher auch eine pragmatische Lösung, um die Dinge einfach zu halten. Wer mehr Leistung erzeugen möchte, sollte sich ohnehin überlegen, ob eine größere, professionelle Photovoltaikanlage auf dem Dach oder im Garten nicht die bessere Option darstellt. Bei einer richtigen Dachanlage werden die Erzeugungsmodule und Wechselrichter fest verdrahtet, ein separater Einspeisezähler wird installiert und sämtliche relevanten Sicherheitsvorschriften werden beachtet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Fördergelder in Anspruch zu nehmen, was bei den kleinen Balkonanlagen seltener der Fall ist.
Die Frage nach der Anzahl der Balkonkraftwerke pro Haus stellt sich nicht nur bei Einfamilienhäusern. In Mehrfamilienhäusern, wo mehrere Parteien über jeweils eigene Zähler verfügen, kann jeder Mieter theoretisch ein Balkonkraftwerk nutzen, wenn die Eigentümergemeinschaft und der Vermieter zustimmen. Die Voraussetzung dafür ist meist, dass das Anbringen der Solarmodule an Balkon oder Fassade baurechtlich zulässig ist und die Statik des Balkons nicht beeinträchtigt wird. Darüber hinaus muss jeder Nutzer seine Anlage beim Netzbetreiber anmelden, wenn ein eigener Zähler für die Wohnung existiert.
In vielen Fällen fragen sich Mieterinnen und Mieter, ob sie überhaupt ohne Weiteres eine solche Anlage anbringen dürfen. Es ist grundsätzlich ratsam, vor dem Kauf Rücksprache mit dem Vermieter zu halten und sich dessen Genehmigung schriftlich geben zu lassen. Gegebenenfalls kann die Hausverwaltung verlangen, dass die Module ordentlich und sicher befestigt werden, um Sturmschäden oder Gefahren für Passanten zu vermeiden. Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass die Hausfassade nicht beschädigt wird. Steht dem Ganzen nichts im Wege, steht auch einer vermehrten Nutzung solcher Anlagen durch verschiedene Parteien innerhalb desselben Mehrfamilienhauses nichts entgegen.
Allerdings kann es vorkommen, dass eine Eigentümergemeinschaft Leitlinien festlegt, um die Außenwirkung des Gebäudes zu erhalten. Dann ist eine einheitliche Optik gewünscht, und es bedarf gemeinschaftlicher Abstimmungen. In diesem Zusammenhang taucht durchaus die Frage auf, ob mehrere Mieter jeweils ihr eigenes Balkonkraftwerk installieren dürfen, etwa in verschiedenen Stockwerken oder an verschiedenen Balkonen. Solange die technischen Kriterien und die Regelungen des jeweiligen Netzbetreibers eingehalten werden, spricht in der Regel nichts dagegen. Allerdings sollte man immer die konkrete Situation mit allen Beteiligten durchsprechen, um Ärger zu vermeiden.
Bei einer kleinen Balkonanlage ist der persönliche Stromertrag überschaubar. In vielen Fällen decken zwei Module einen Teil des Haushaltsbedarfs, insbesondere tagsüber, wenn der Kühl- und Gefrierschrank läuft und andere Elektrogeräte eingeschaltet sind. Wer allerdings eine größere Wohnfläche, einen höheren Tagesstrombedarf oder ein Home-Office hat und tagsüber viel Elektrizität verbraucht, könnte sich die Frage stellen, ob zwei oder mehr kleine Photovoltaikeinheiten installiert werden können, um die Stromerzeugung zu erhöhen.
Aus rein wirtschaftlicher Sicht kann es sich lohnen, wenn der Großteil des erzeugten Solarstroms direkt im eigenen Haushalt verbraucht wird. Die Einspeisevergütung für Kleinstanlagen fällt meist sehr gering aus, weshalb der Hauptvorteil in der Eigenversorgung liegt. Sobald die Sonne den Großteil der laufenden Geräte speisen kann, spart man Stromkosten. Wer etwa eine Waschmaschine oder einen Geschirrspüler bewusst in die Mittagszeit verlegt, kann den Solarertrag direkt nutzen. Mit jeder zusätzlichen Anlage erweitert man in Theorie das Potenzial, mehr Strom selbst zu erzeugen und den Bezug aus dem Netz zu reduzieren. Allerdings stößt man schnell an bürokratische Grenzen. Sobald die Gesamtleistung den zulässigen Rahmen einer steckerfertigen Anlage überschreitet, benötigt man eine aufwendigere Abstimmung mit dem Netzbetreiber und möglicherweise einen Elektriker, der die Installation abnimmt.
Es kann zudem sinnvoll sein, zu prüfen, ob ein größer dimensioniertes Solarsystem für das Dach nicht attraktiver ist. Die Anfangsinvestition ist zwar höher, doch angesichts von Förderprogrammen, einer längeren Lebensdauer und einem deutlich umfangreicheren Stromertrag kann sich diese Variante auf lange Sicht stärker rechnen. Manche Hausbesitzer, die zunächst ein oder zwei Balkonkraftwerke installiert hatten, sind anschließend auf eine vollwertige Photovoltaikanlage umgestiegen, weil sie das Potenzial erkannt haben und eine höhere Autarkie anstreben wollten. Hier lässt sich kein allgemeiner Ratschlag geben, denn jeder Haushalt und jedes Gebäude sind anders. Es hängt von Faktoren wie Standort, Ausrichtung, finanziellen Mitteln und persönlichen Prioritäten ab.
Sobald man mehr als ein Balkonkraftwerk installiert, stellt sich die Frage nach Wartung, Versicherung und der ordnungsgemäßen Anmeldung. Grundsätzlich bleibt man selbst dafür verantwortlich, dass beide oder mehrere Systeme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das bedeutet, dass jede Anlage sicher am Balkon oder an der Fassade angebracht ist, dass der jeweilige Wechselrichter mit dem Hausnetz kompatibel ist und dass alle relevanten Normen (zum Beispiel die VDE-Anwendungsregeln) eingehalten werden.
Viele Hausratversicherungen decken mittlerweile Schäden an Solaranlagen ab, sofern sie fest mit dem Gebäude verbunden sind und die Versicherungspolice dies ausdrücklich vorsieht. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, informiert seinen Versicherer, dass er eine kleine Photovoltaikanlage betreibt, und prüft, ob diese formal in den Versicherungsumfang aufgenommen werden kann. Das ist insbesondere dann ratsam, wenn man zwei oder drei Module nutzt, die zusammen einen höheren Wert darstellen, und man sich gegen Sturm- oder Hagelschäden wappnen möchte.
Auch das Marktstammdatenregister spielt eine Rolle, wenn man mehr als eine Anlage nutzen möchte. Theoretisch müsste jede Erzeugungseinheit erfasst werden, sofern sie als eigenständige Anlage angesehen wird. Manche Hausbesitzer entscheiden sich daher, ein einzelnes System mit mehreren Modulen zu konzipieren, um die bürokratischen Hürden zu minimieren. Hier kann ein Fachbetrieb oder eine Energieberatungsstelle weiterhelfen und genaue Informationen liefern, welche Eintragungspflichten bestehen. Die ordnungsgemäße Registrierung hilft letztlich, mögliche Konflikte mit dem Netzbetreiber zu vermeiden.
Die zentrale Frage, wie viele Balkonkraftwerke pro Haus erlaubt sind, lässt sich nicht in einem einzigen Satz beantworten. Grundsätzlich bietet das steckerfertige Konzept eine hervorragende Möglichkeit, Solarenergie ohne riesigen Aufwand zu gewinnen. Allerdings stoßen Interessierte schnell an Grenzen, wenn sie versuchen, mehrere dieser Mini-Anlagen gleichzeitig zu betreiben. Die 600-Watt-Grenze pro Wechselrichter oder pro Erzeugungseinheit ist in vielen Fällen ausschlaggebend dafür, wie das Projekt umgesetzt werden kann.
Wer nur ein oder zwei Module anbringen möchte, findet meist eine unkomplizierte Lösung, die sich leicht anmelden lässt und deren Leistung überschaubar bleibt. Wer hingegen umfangreichere Solarerträge erzielen will und über die einfache Lösung hinausgeht, sollte genauer prüfen, wie der Netzbetreiber die Installation bewertet und ob es nicht sinnvoller wäre, eine klassische Photovoltaikanlage auf dem Dach zu realisieren. Letztlich ist es eine Frage des persönlichen Strombedarfs und der Genehmigungsbedingungen, die am eigenen Standort gelten.
In vielen Mehrfamilienhäusern ist es übrigens keine Seltenheit mehr, dass mehrere Parteien jeweils ein eigenes Balkonkraftwerk betreiben. Die Voraussetzung ist eine Einigung in der Eigentümergemeinschaft und eine korrekte Anmeldung beim Netzbetreiber. Zwar kann es vereinzelt vorkommen, dass Netzbetreiber zurückhaltend reagieren, sobald mehrere dieser Kleinst-PV-Anlagen in einem Gebäude installiert werden sollen. Doch die Energiewende lebt von vielen kleinen dezentralen Einspeisern, weshalb die zuständigen Behörden und Unternehmen immer öfter ein Auge darauf haben, die bürokratischen Hürden gering zu halten.
Abschließend lohnt sich der Hinweis, dass Balkonkraftwerke zwar ein großer Schritt in Richtung nachhaltiger Energie sein können, jedoch kein Allheilmittel sind. Sie eignen sich hervorragend, um ein Gefühl für Solarenergie zu entwickeln, den eigenen Stromverbrauch besser zu verstehen und vor allem für jene, die nur geringe Dachflächen zur Verfügung haben oder wenig Geld investieren möchten. Wer sich jedoch nach langfristiger Unabhängigkeit vom Stromversorger sehnt, wird bei steigenden Energiepreisen gegebenenfalls auf eine größere Lösung umsteigen wollen. Dann sind die Erfahrungen mit einem Balkonkraftwerk ein nützlicher Einstieg, weil sie die grundsätzliche Wirkungsweise und die Chancen der Solarstromerzeugung bereits im Kleinen erfahrbar machen. Auf diese Weise lässt sich Schritt für Schritt eine echte Energiewende im eigenen Haus gestalten – ganz gleich, ob man am Ende bei einem einzigen Balkonkraftwerk bleibt oder eine umfassende Dachanlage errichtet.
Redaktion
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