Styropor ist in Hausbau und Alltag allgegenwärtig – sei es als Dämmmaterial in Wänden oder als Verpackungsschutz für Fernseher und Haushaltsgeräte. Das Hartschaummaterial (fachsprachlich expandiertes Polystyrol, EPS) verdankt seine Beliebtheit vor allem seinen Eigenschaften: Es besteht zu 98 % aus Luft, ist extrem leicht, dämmt hervorragend und federt Stöße ab. So schützt Styropor empfindliche Waren beim Transport und hält Häuser warm. Allerdings stellt die Entsorgung von Styropor viele Haushalte vor Fragen. Wohin mit alten Styroporplatten aus der Dämmung oder den weißen Verpackungsschäumen? Dieser Ratgeber liefert verständliche Antworten für private Haushalte in Deutschland. Wir erklären, was Styropor genau ist, welche Arten (EPS, XPS) es gibt und wie Sie es gesetzeskonform und umweltgerecht entsorgen. Sie erfahren die Unterschiede zwischen Verpackungs-Styropor und Bau-Dämmstoffen, was bei verunreinigtem oder mit Flammschutzmitteln behandeltem Styropor zu beachten ist, und wir geben praktische Tipps sowie Hinweise auf typische Fehler bei der Styroporentsorgung. Ziel ist es, Hausbesitzern und Mietern klare Handlungsempfehlungen an die Hand zu geben, damit Styropor richtig getrennt und entsorgt wird – im Sinne von Umwelt und Gesetz.
Styropor ist eigentlich der geschützte Markenname der Firma BASF für einen speziellen Polystyrol-Hartschaum. Im Alltag hat sich der Begriff als Synonym für aufgeschäumtes Polystyrol durchgesetzt – ähnlich wie man umgangssprachlich „Tempo“ für Papiertaschentücher sagt. Fachlich unterscheidet man zwei Hauptvarianten:
EPS (expandiertes Polystyrol): Das ist das klassische, grobporige Styropor. Es wird aus kleinen Polystyrol-Perlen hergestellt, die unter Hitze und Treibmittel auf das Vielfache ihres Volumens aufgeschäumt werden. EPS erkennt man an der typischen Oberfläche aus vielen verschmolzenen Kügelchen. Meist ist es weiß, es gibt aber auch graues EPS mit Grafitzusatz zur besseren Dämmung. EPS enthält viel eingeschlossene Luft (ca. 98 %), was es so leicht macht. Dieses Material wird als Verpackungsstyropor verwendet (z. B. Formteile in Elektrogeräte-Kartons, Schutzecken, Verpackungschips) und auch als Dämmplatte im Bauwesen.
XPS (extrudiertes Polystyrol): Auch bekannt unter Markennamen wie Styrodur (BASF). XPS wird in einem Extrusionsverfahren hergestellt, wodurch ein feinporiger, homogener Schaum entsteht. Anders als EPS hat XPS eine gleichmäßige, geschlossenzellige Struktur ohne sichtbare Perlen. Optisch ist es oft in Pastellfarben eingefärbt (z. B. grün, blau oder rosa), während EPS typischerweise weiß ist. XPS ist druckfester und feuchtigkeitsresistenter als EPS, weshalb es häufig dort eingesetzt wird, wo hohe Lasten oder Feuchtigkeit auftreten – etwa bei der Dämmung von Kelleraußenwänden (Perimeterdämmung), Bodenplatten oder Flachdächern.
Einsatzbereiche: Styropor begegnet uns überall: als Verpackungsmaterial für Elektrogeräte oder Lebensmittel, in Alltagsgegenständen (z. B. Fahrradhelme, Kühlboxen, Einweg-Thermobecher) und vor allem als Bau- und Dämmstoff. Seit den 1970er-Jahren ist EPS einer der meistgenutzten Dämmstoffe im Bau; rund 80 % der Wärmedämmverbundsysteme an Hausfassaden enthalten EPS-Platten als Dämmung. XPS (Styrodur) wird ergänzend im Bau verwendet, vor allem für druckbelastete oder feuchte Bereiche (z. B. Perimeter- oder Sockeldämmung). Für Bauanwendungen werden Polystyrol-Dämmplatten aus Brandschutzgründen mit Flammschutzmitteln versehen. Insgesamt gilt: Styropor in all seinen Formen verdankt seine Popularität seiner Leichtigkeit und Isolierwirkung – aber eben diese Eigenschaften machen die Entsorgung anspruchsvoll. Im nächsten Abschnitt betrachten wir die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, die für Styroporabfälle gelten.
Bei der Entsorgung von Styropor greifen in Deutschland verschiedene gesetzliche Bestimmungen, abhängig davon, ob es sich um Verpackungsabfall oder Bauabfall handelt und ob Schadstoffe enthalten sind.
Verpackungsstyropor: Styropor, das als Verpackungsmaterial dient, fällt unter das Verpackungsrecht. Gemäß Verpackungsgesetz gehören Verpackungsabfälle aus Kunststoff – und damit auch Styropor-Verpackungen – in die Leichtverpackungssammlung (Gelber Sack/Gelbe Tonne) zur Wiederverwertung. Das bedeutet: Styropor-Verpackungen aus privaten Haushalten müssen getrennt gesammelt und dem Recycling zugeführt werden. Die Entsorgung über den Gelben Sack ist für Verbraucher kostenlos, da die Hersteller im Rahmen des Dualen Systems dafür bereits Gebühren entrichtet haben. Alternativ dürfen Verbraucher Verpackungsstyropor auch im Geschäft zurücklassen bzw. zurückgeben – Händler sind verpflichtet, die Verpackung beim Verkauf zurückzunehmen. Diese Regeln stellen sicher, dass saubere Styropor-Verpackungen dem Recyclingkreislauf zugeführt werden.
Bau- und Dämmstyropor: Hier greifen Abfall- und Gefahrstoffregelungen. Polystyrol-Dämmstoffe, insbesondere ältere, können problematische Zusätze enthalten (siehe nächster Abschnitt zu HBCD). Im Jahr 2016 trat eine Neuerung in Kraft: Dämmstoffe aus EPS mit dem Flammschutzmittel HBCD galten aufgrund eines EU-Verbots von HBCD zeitweise als gefährlicher Abfall, wenn der Gehalt über 1 000 mg/kg lag. Dies führte zunächst zu Entsorgungsschwierigkeiten, da nur spezielle Verbrennungsanlagen solchen Sondermüll annehmen durften. Seit 1. August 2017 gilt jedoch die bundeseinheitliche POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV): HBCD-haltige Dämmstoffabfälle werden nun dauerhaft als nicht gefährlicher Abfall eingestuft, jedoch mit Nachweis- und Registerpflichten bei der Entsorgung. Praktisch bedeutet das, dass alte Styropor-Dämmplatten nicht mehr als Sondermüll im engeren Sinne gelten, aber deren Entsorgung lückenlos dokumentiert und überwacht werden muss. Ein Vermischungsverbot gilt ebenso – HBCD-belastete Schäume dürfen nicht mit anderem Abfall vermengt werden. Neue Dämmplatten dürfen seit 2016 kein HBCD mehr enthalten und gelten als normaler Bauabfall.
Unabhängig von HBCD gilt: Viele Kommunen stufen bauliches Styropor mit Anhaftungen (z. B. Putz, Kleber) als Bau- oder Restabfall ein, der nicht über den Gelben Sack entsorgt werden darf. Wer Styropor durch Renovierung oder Abriss entsorgt, muss sich an kommunale Vorgaben halten. Oft verlangen Städte, dass größere Mengen Dämmstoff getrennt am Wertstoffhof oder über spezielle Sammlungen entsorgt werden. Teilweise fällt dabei eine geringe Gebühr an, je nach Menge (üblich sind z. B. 5 – 15 € bei mittleren Mengen). Kleine Mengen an sauberem Bau-Styropor (z. B. Verschnitt) dürfen ausnahmsweise in einzelnen Kommunen in den Restmüll gegeben werden, wenn kein Schadstoffgehalt vorliegt – hier sollte man aber unbedingt vorab beim lokalen Abfallbetrieb nachfragen, da die Regelungen örtlich variieren.
Zusammengefasst: Verpackungsstyropor unterliegt dem Verpackungsrecycling, Dämmstyropor dem Abfallrecht. Im Zweifelsfall geben städtische Abfallberatungen Auskunft, welcher Entsorgungsweg im jeweiligen Fall vorgeschrieben ist.
Die richtige Entsorgung von Styropor hängt maßgeblich davon ab, wofür das Material genutzt wurde. Man unterscheidet grob zwei Fälle:
Haushalte haben häufig Styroporabfälle in Form von Verpackungsmaterial – etwa formgeschnittene Schaumteile aus Kartons neuer Elektrogeräte, Schutzverpackungen von Möbeln, Styroporchips aus Paketsendungen oder Obst-/Gemüseschalen aus Styropor. All dieses Verpackungsstyropor gilt als Wertstoff und sollte recycelt werden. Der einfachste Weg: Gelber Sack oder Gelbe Tonne. Laut dem Grünen Punkt und Abfallexperten gilt grundsätzlich: „Styroporabfall, der als Verpackung verwendet wurde und im Haushalt anfällt, gehört in den Gelben Sack, die Gelbe Tonne oder zum Wertstoffhof.“ Das heißt, saubere Styroporverpackungen können Sie kostenlos über die haushaltsübliche Wertstoffsammlung entsorgen. Wichtig ist, dass es sich tatsächlich um reines Verpackungsmaterial handelt, nicht um Teile eines Produkts.
Wertstoffhof als Alternative: Große Styroporstücke oder größere Mengen passen oft nicht in den Gelben Sack oder könnten das Volumen der Tonne sprengen. In diesem Fall können private Haushalte das Material zum örtlichen Wertstoffhof bringen – in der Regel ist die Abgabe dort für haushaltsübliche Mengen kostenfrei oder sehr kostengünstig. Tatsächlich wird empfohlen, große Mengen Styropor vom Haushalt grundsätzlich auf dem Wertstoffhof zu entsorgen. Manche Händler bieten auch eine Rücknahme im Laden an, insbesondere wenn Sie das Gerät dort gekauft haben (rechtlich sind Verkäufer dazu verpflichtet, die Verpackung zurückzunehmen).
Gelbe Tonne: Was ist erlaubt? In die Gelbe Tonne bzw. den Sack dürfen nur Verpackungen. Reines Verpackungsstyropor (z. B. weiße Formteile, Verpackungschips) ist recycelbar und gehört hinein. Nicht hinein dürfen dagegen Dinge wie gebrauchte Styropor-Einwegbecher oder -Essensboxen, verschmutzte Lebensmittel-Trays oder kaputte Gegenstände aus Styropor (z. B. ein ausgedienter Fahrradhelm) – diese gehören allesamt in den Restmüll. Achten Sie also darauf, nur sauberes, sortenreines Verpackungsstyropor zur Wertstoffsammlung zu geben. Kleine stark verschmutzte Verpackungsteile, etwa mit Lebensmittelresten, sollten besser im Restabfall entsorgt werden, da sie das Recycling stören würden.
Zusammengefasst: Styropor-Verpackungen (sauber und rein) → Gelber Sack/Gelbe Tonne. Große oder viele Teile → Wertstoffhof. Verschmutzte oder zweifelhafte Teile → im Zweifel Restmüll. Und: Nicht in den Sperrmüll! Styropor zählt nicht als Sperrmüll; es hat dort nichts zu suchen.
Anders verhält es sich bei Styropor aus dem Bau- und Renovierungsbereich, z. B. Dämmplatten, die bei einer Fassadensanierung anfallen, Styroporreste von einer Estrichdämmung oder alte Deckenplatten aus Polystyrol. Dieses Styropor wurde für den Bau „behandelt“, etwa mit Flammschutzmitteln, Klebern oder Bitumen, und gilt nicht als Verpackung, sondern als Bauabfall. Bau- bzw. Dämmstyropor darf deshalb niemals in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne gegeben werden. Die Entsorgung erfolgt hier über den Restmüll bzw. die kommunale Sperr- oder Baustoffentsorgung.
Konkret heißt das für Haushalte: Kleinere Mengen an Dämmplatten (z. B. Reste, die beim Zuschneiden übrig bleiben) können – sofern kein HBCD oder andere Schadstoffe enthalten sind – oft über die graue Restmülltonne entsorgt werden. Allerdings raten Entsorger, auch solche Styroporabfälle lieber getrennt zu sammeln und nicht mit normalem Hausmüll oder Bauschutt zu vermischen. Bei größeren Mengen (etwa bei einer Wohnungsrenovierung mit vielen Quadratmetern Dämmung) ist der richtige Weg, diese sortenrein beim Wertstoffhof oder Entsorgungszentrum abzugeben. Einige Kommunen verlangen, dass alte EPS/XPS-Dämmstoffe direkt am Recyclinghof oder bei speziellen Sammelstellen abgegeben werden – zum Teil mit vorheriger Anmeldung, insbesondere wenn es sich um HBCD-haltiges Material handelt. Informieren Sie sich daher bei Ihrem lokalen Abfallwirtschaftsbetrieb über die Annahmebedingungen. Nicht wundern: Oft wird verlangt, dass Sie Dämmplatten in transparenten Säcken anliefern, damit das Personal den Inhalt sofort erkennt (typisch sind 1 m³ große Foliensäcke für Styroporentsorgung). Mischungen mit anderen Baustoffen sind unzulässig – trennen Sie Styropor stets von Holz, Gips, mineralischem Bauschutt etc. Bei einigen Wertstoffhöfen muss weißes EPS getrennt von farbigem oder XPS verpackt sein. Diese Sorgfalt erleichtert die spätere Entsorgung oder Verwertung.
Sonderfall HBCD: Sollte Ihr Dämmstoff aus einer Zeit vor 2015 stammen, kann er noch das Flammschutzmittel HBCD enthalten. In dem Fall unterliegt die Entsorgung besonderen Überwachungsregeln. Kleine Mengen HBCD-haltiges Styropor nimmt nicht jeder Recyclinghof an; ggf. müssen Sie eine spezielle Sammelstelle aufsuchen oder einen Containerdienst beauftragen. Die Kommune sollte dazu Auskunft geben. Generell gilt aber auch hier: HBCD-haltiges Styropor gehört nicht in den normalen Hausmüll, sondern muss getrennt und kontrolliert entsorgt werden.
Zusammenfassung Bau-Styropor: Renovierungs- und Baustyropor (EPS/XPS-Platten) → niemals Gelber Sack, stattdessen Restmüll bzw. Wertstoffhof. Im Zweifelsfall als überwachungsbedürftiger Abfall behandeln und bei der Stadt nachfragen. Nicht mit anderem Bauschutt mischen, um zusätzliche Gebühren oder Probleme zu vermeiden.
Styropor kann beim Gebrauch mit diversen Stoffen verunreinigt werden – und das beeinflusst die Entsorgung erheblich. Hier die wichtigsten Fälle:
Flammschutzmittel HBCD: Ältere Dämmplatten (EPS/XPS), hergestellt vor ca. 2015, enthalten oft das bromhaltige Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD). Dieses sollte die Brandgefahr verringern, ist aber umweltschädlich und seit 2016 EU-weit verboten. HBCD-haltiges Styropor galt zeitweise als Sondermüll, doch seit 2017 ist es als „überwachungsbedürftiger Abfall“ deklariert. Für Sie heißt das: Solche Dämmstoffe müssen zwar nicht mehr in spezielle Gefahrgut-Verbrennungsanlagen, aber sie dürfen nur von zugelassenen Entsorgern angenommen und müssen schriftlich nachverfolgt werden. Privatpersonen, die z. B. ein altes Haus dämmen und HBCD-Dämmung entfernen, sollten das Material getrennt sammeln und beim Wertstoffhof deklarieren. Der Entsorger kümmert sich dann um die gesetzeskonforme Vernichtung (in der Regel Verbrennung in Müllheizkraftwerken mit entsprechender Genehmigung). Wichtig: Nicht alle Recyclinghöfe nehmen HBCD-haltiges Styropor an; erkundigen Sie sich vorab. Geringe Spuren von HBCD sind in nach 2014 produzierten Platten nicht mehr zu finden, da die Industrie auf ein neues, ungefährliches Additiv (Polymer-FR) umgestellt hat. Tipp: Falls Sie unsicher sind, ob Ihre alten Dämmplatten HBCD enthalten, prüfen Sie das Kaufjahr oder fragen Sie den Hersteller. Bei sehr großen Entsorgungsmengen gibt es sogar Musterbriefe vom Umweltbundesamt, mit denen man Hersteller zur Auskunft verpflichten kann. Oft genügt aber schon der Kaufbeleg als Nachweis, ab welchem Jahr das Material stammt.
FCKW in XPS: Ein Aspekt, der vor allem bei sehr alten Häusern (Baujahr ca. 1960 – 1990) relevant ist: Bis 2002 wurden XPS-Dämmplatten teilweise mit Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) aufgeschäumt. FCKW ist ein ozonschädigendes Treibmittel, das ebenfalls verboten ist. Falls Sie auf dem Dachboden oder an der Fassade uralte grüne/gelbe Styrodur-Platten aus dieser Ära finden, könnten diese FCKW enthalten. Solche FCKW-haltigen XPS-Abfälle zählen als gefährlicher Abfall und dürfen nur in speziellen Verbrennungsanlagen entsorgt werden. Hier sollte man unbedingt den öffentlichen Entsorgungsträger kontaktieren und das weitere Vorgehen abstimmen. In privaten Haushalten ist dieser Fall eher selten, aber erwähnenswert.
Verschmutzungen und Anhaftungen: Styropor, das verschmutzt ist, verliert meist seinen Status als Wertstoff. Beispiele: Essensreste an Verpackungsschalen, Farbe oder Schimmel an Dämmplatten, Erde und Dreck an Styroporkisten. Solche verschmutzten Teile sollten Sie in den Restmüll geben, da sie im Recycling stören. Bau-Styropor mit Anhaftungen (Mörtelreste, Putz, Kleber) ist ebenfalls problematisch – es gehört generell in den Restabfall oder Bauschutt, je nach lokaler Regelung. Besonders kritisch: Dämmplatten mit Teer-/Bitumenanstrichen (z. B. ehemalige Perimeterdämmung mit Dachpappe-Anstrich) müssen aufgrund der Teerhaltigkeit als gefährlicher Abfall (teerhaltiger Baustoff) entsorgt werden. Solche Platten niemals einfach in den Hausmüll werfen!
Gemischte Materialien: Manche Gegenstände bestehen teilweise aus Styropor, z. B. Fahrradhelme (Styropor-Kern mit Hartschale), Kindersitze, Wärmedämm-Verbundplatten mit Putzschicht etc. Als Faustregel: Wenn Styropor fest mit anderen Materialien verbunden ist, kann man es nicht mehr als reines Styropor recyceln. Diese Dinge gehören – sofern sie nicht Elektrogeräte sind – meistens in den Restmüll. Trennen Sie solche Verbunde nur, wenn es leicht und sicher möglich ist (z. B. Styropor-Einsatz aus einem sonst reinen Pappkarton entfernen und getrennt entsorgen).
Fehler 1: Baustyropor im Gelben Sack entsorgen. Viele meinen, Styropor gehöre immer zur Wertstoffsammlung. Das ist falsch, wenn es sich um Dämmmaterial handelt. Isolierplatten mit Flammschutzmittel oder Kleber dürfen nicht in den Gelben Sack. Vermeidung: Bau- und Renovierungsabfälle immer von Verpackungsmüll trennen. Im Zweifel: Gelber Sack nur für Verpackungen nutzen, alles andere zunächst separat halten und Infos einholen.
Fehler 2: Styropor als Sperrmüll rausstellen. Styropor wird manchmal fälschlich zum Sperrmüll gegeben – etwa große Verpackungsteile neben alte Möbel gestellt. Das ist nicht vorgesehen. Sperrmüll umfasst große Gegenstände, aber kein Verpackungsmaterial. Styropor würde bei der Sperrmüllabfuhr liegen bleiben. Vermeidung: Größere Styropormengen selbst zum Wertstoffhof bringen oder beim Abfallbetrieb nachfragen, ob es Sonderabholtage gibt. Nicht einfach auf den Bürgersteig stellen.
Fehler 3: Vermischung mit anderem Bauschutt. Bei Renovierungen landet Styropor manchmal im Container zusammen mit Ziegeln, Holz, Rigips usw. Das erschwert die Entsorgung enorm und kann dazu führen, dass der gesamte Container als teurer Mischabfall behandelt wird. Vermeidung: Styropor immer separat sammeln. Falls Sie einen Bauschutt-Container bestellen, ordern Sie ggf. einen separaten Sack/Container nur für Styropor, vor allem wenn viel Dämmstoff anfällt.
Fehler 4: Unkenntnis über HBCD/Schadstoffe. Manche entsorgen alte Dämmungen, ohne an mögliche Schadstoffe zu denken. Wird HBCD-haltiges Material wie normaler Müll behandelt, kann das gegen Vorschriften verstoßen – vor allem gewerbliche Entsorger müssen hier Nachweise führen. Vermeidung: Als Hausbesitzer bei Sanierungen immer fragen: Stammt die Dämmung von vor 2015? Enthielt sie HBCD? Entsprechend die Entsorgung organisieren (ggf. Fachfirma beauftragen). Ebenso bei sehr alten XPS mit FCKW professionelle Hilfe suchen.
Fehler 5: Styropor achtlos wegwerfen. Gelegentlich findet man Styroporabfälle in der Natur oder im falschen öffentlichen Abfallbehälter. Das Material zerbröselt leicht in Kleinteile und belastet die Umwelt jahrzehntelang. Vermeidung: Styropor niemals wild entsorgen! Auch nicht zerkleinert in den Wind stellen. Immer ordentliche Wege nutzen – der Recyclinganteil bei Styropor liegt in Deutschland schon über 70 %, was zeigt, dass korrektes Entsorgen wirklich zur Wiederverwertung beiträgt. Jeder kann durch richtige Mülltrennung dazu beitragen, dass Styroporabfall recycelt statt verbrannt wird.
Fehler 6: Wiederverwendungs-Chance ignorieren. Dieser „Fehler“ hat weniger mit Entsorgung als mit Vermeidung zu tun: Häufig wandert Styropor sofort in den Müll, obwohl es eventuell noch einmal nutzbar wäre. Große Styroporplatten oder -blöcke könnten z. B. beim Renovieren als Abdeckmaterial dienen, Verpackungschips lassen sich weiterverwenden zum Versenden von Paketen. Vermeidung: Überlegen Sie, ob sauberes Styropor noch einmal verwendbar ist, bevor Sie es wegwerfen (natürlich nur, wenn Sie dafür Verwendung haben; ewig lagern sollte man es auch nicht).
Styropor entsorgen – das Wichtigste in Kürze: Styropor (EPS/XPS) fällt in Haushalten entweder als Verpackungsmüll oder als Bauabfall an. Verpackungsstyropor gehört in Deutschland in die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack (oder kann zum Wertstoffhof gebracht werden). Bau- und Dämmstyropor dagegen gehört – wegen Flammschutzmitteln und Anhaftungen – in den Restmüll bzw. muss getrennt über Wertstoffhöfe oder spezielle Sammlungen entsorgt werden. Halten Sie diese beiden Kategorien strikt auseinander.
Beachten Sie zudem eventuelle Schadstoffe: HBCD-haltige Dämmplatten sind zwar kein „Sondermüll“ mehr im rechtlichen Sinne, müssen aber kontrolliert entsorgt werden. Sehr alte XPS-Platten mit FCKW gelten noch als gefährlicher Abfall und erfordern besondere Behandlung. Im Zweifelsfall holen Sie Rat bei Ihrer Kommune ein, wenn Sie größere Mengen Styropor aus dem Bauwesen entsorgen möchten.
Für private Endverbraucher lautet die Empfehlung konkret: Sauberes Styropor-Verpackungsmaterial in den Gelben Sack/Tonne geben – so wird es recycelt und trägt zur hohen Wiederverwertungsquote von über 70 % bei. Styropor von Renovierungen getrennt sammeln und beim Wertstoffhof oder über den Hausmüll (wenn zulässig) entsorgen – keinesfalls in die Wertstoffsammlung mischen. Trennen Sie Styropor von anderen Abfällen und nutzen Sie transparente Säcke, um die Entsorgung zu erleichtern. Vermeiden Sie typische Fehler wie die falsche Tonne oder das Entsorgen im Sperrmüll.
Und letztlich: Entsorgen Sie Styropor zeitnah und sachgerecht, dann leisten Sie einen Beitrag zum Umweltschutz. Durch richtige Entsorgung wird gewährleistet, dass gefährliche Bestandteile wie HBCD aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden und das übrige Material – soweit möglich – einem Recycling oder zumindest einer umweltverträglichen Verwertung zugeführt wird.
Handlungsempfehlung: Privathaushalte sollten Styropor immer entsprechend seiner Herkunft entsorgen: Verpackung in die Wertstoffsammlung, Dämmstoffe in den Rest- oder Baustoffabfall. Im Zweifel gilt: Lieber beim lokalen Entsorger nachfragen und auf Nummer sicher gehen, als falsch trennen. So bleibt Ihr Zuhause ordentlich, die Mülltrennung korrekt und die Umwelt entlastet. Viel Erfolg bei der nächsten Entrümpelung – mit diesem Wissen wissen Sie genau, wohin mit dem Styropor!
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