Ein prasselndes Kaminfeuer sorgt für Gemütlichkeit – doch ältere Kaminöfen stehen ab 2025 verstärkt im Fokus des Gesetzgebers. Hintergrund ist die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV), die zum Schutz von Umwelt und Gesundheit strengere Emissionsgrenzwerte für kleine Feuerungsanlagen wie Kaminöfen vorschreibt. Viele ältere Öfen dürfen seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr betrieben werden, wenn sie die neuen Grenzwerte nicht einhalten. Dieser Ratgeber erklärt sachlich alle wichtigen Aspekte des sogenannten „Kaminofen-Verbots 2025“ in Deutschland – von den gesetzlichen Grundlagen über die betroffenen Öfen und Pflichten für Hausbesitzer bis hin zu Alternativen, Fördermöglichkeiten und praktischen Tipps.
Holzöfen tragen erheblich zur Luftverschmutzung bei. Bei der unvollständigen Verbrennung von Holz entstehen gesundheitsschädliche Schadstoffe wie Feinstaub (PM10), Ruß, Kohlenmonoxid (CO) und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Feinstaub dringt tief in die Atemwege ein und erhöht das Risiko für Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, besonders bei empfindlichen Personen. Auch klimaschädliche Gase wie Methan und Lachgas werden freigesetzt. Vor diesem Hintergrund zielt die Regierung darauf ab, Emissionen aus Holzöfen zu reduzieren und die Luftqualität zu verbessern.
Die gesetzliche Grundlage bildet die 1. Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Diese Bundesverordnung legt Grenzwerte für Schadstoffe fest und wurde zuletzt 2010 novelliert, um moderne Umweltstandards einzuführen. Nach langen Übergangsfristen trat Ende 2024 die letzte Stufe der 1. BImSchV in Kraft. Ab 2025 dürfen Kaminöfen nur weiter betrieben werden, wenn sie die verschärften Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 einhalten. Ein generelles Verbot aller Holzöfen gibt es dabei nicht – betroffen sind nur ältere Modelle, die den neuen Grenzwertanforderungen nicht genügen.
Gesetzliche Grenzwerte ab 2025: Für bestehende Einzelraum-Feuerungsanlagen (z. B. Kaminöfen, Kachelöfen), die in den Übergangsregelungen erfasst sind, gelten seit dem 1. Januar 2025 maximal 0,15 g Feinstaub und 4,0 g Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas. Diese strengen Grenzwerte entsprechen der 2. Stufe der 1. BImSchV und sollen sicherstellen, dass auch ältere Öfen künftig so sauber wie moderne Neugeräte betrieben werden.
Von den neuen Grenzwert-Vorgaben sind vor allem Öfen der Baujahre 1995 bis 2010 betroffen. Konkret betrifft es alle Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe – also Kaminöfen, Kachelöfen, Heizkamine, Pelletöfen und sogar Kohleöfen – die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen oder gebaut wurden. Diese Öfen mussten bisher keine so strengen Emissionsanforderungen erfüllen und fallen nun in die letzte Nachrüst- bzw. Austauschpflicht. Schätzungen zufolge waren in Deutschland mehrere Millionen Feuerstätten in diesem Altersbereich im Einsatz.
Entscheidend ist, ob der jeweilige Ofen die Grenzwerte von 0,15 g Feinstaub und 4 g CO/m³ Abgas einhält. Viele ältere Modelle überschreiten diese Werte deutlich. Neuere Kaminöfen, die ab 2010 auf den Markt kamen, erfüllen dagegen in der Regel bereits die strengeren Vorgaben der Stufe 2. Sie verfügen über verbesserte Verbrennungstechnik, teils mit Katalysatoren oder Staubfiltern, und erreichen höhere Wirkungsgrade. Daher sind moderne Öfen nicht vom „Verbot“ betroffen, abgesehen von der Pflicht, ihre Konformität nachzuweisen (Typenschild/Prüfzertifikat).
Alle Besitzer von Öfen aus der letzten Kategorie (1995 – 2010) mussten also bis Ende 2024 aktiv werden. Öfen älter als 1995 unterlagen bereits früheren Fristen; wer hier nicht tätig wurde, darf seinen Ofen heute ebenfalls nicht mehr betreiben.
Es gibt Ausnahmen, die nicht unter die Austauschpflicht fallen:
Diese Ausnahmen verhindern beispielsweise, dass in denkmalgeschützten Häusern historische Öfen zwangsläufig entfernt werden müssen oder dass Haushalte ohne alternative Heizung im Kalten sitzen. Trotzdem sollte auch bei solchen Ausnahmen aus Umweltgründen über eine Modernisierung nachgedacht werden.
Praktischer Hinweis: Ziehen Sie bei Unsicherheit stets Ihren Schornsteinfeger zu Rate. Viele Hersteller veröffentlichen Listen, welche Modelle die 1. BImSchV bestehen. Treffen Sie Entscheidungen frühzeitig, da Handwerker und Ofenstudios zu Stoßzeiten (z. B. Richtung Jahresende 2024) stark ausgelastet sind. Planen Sie zudem Vorlaufzeiten für Bestellungen neuer Öfen und Einbauarbeiten ein.
Die Einhaltung der 1. BImSchV ist rechtlich verpflichtend. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Bußgelder. Nach § 62 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) kann bei fortgesetztem Betrieb eines nicht normgerechten Ofens ein Bußgeld von bis zu 50.000 € verhängt werden. In der Praxis setzt das Ordnungsamt meist zunächst eine Nachfrist oder fordert offiziell zur Stilllegung auf. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, folgt ein Bußgeldbescheid.
Neben Geldstrafen können weitere Konsequenzen entstehen: So könnte die Behörde den Ofen versiegeln lassen. Zudem besteht ein Haftungsrisiko: Verursacht ein illegal betriebener Ofen einen Brand oder Rauchschaden, können Versicherungen Leistungen kürzen oder Regress fordern.
Wer auf das Kaminfeuer nicht verzichten möchte, kann in einen neuen, emissionsarmen Kaminofen investieren. Neugeräte ab Baujahr 2015 erfüllen die strengsten Grenzwerte (Stufe 2 der 1. BImSchV) und dürfen uneingeschränkt betrieben werden. Sie benötigen keinen zusätzlichen Filter, da die erforderliche Technik eingebaut ist. Moderne Öfen verfügen über optimierte Verbrennung, höhere Wirkungsgrade und oft sekundäre Abgasreinigung. Damit stoßen sie bis zu 85 % weniger Feinstaub aus als Altgeräte. Tipp: Achten Sie auf das Umweltzeichen „Blauer Engel“ für Kaminöfen – diese Modelle sind besonders schadstoffarm und effizient.
Pelletöfen verbrennen kleine Pressholz-Pellets vollautomatisch und sauber. Sie bieten ähnliches Flammenspiel wie Scheitholzöfen, regeln die Verbrennung jedoch elektronisch optimiert. Viele Pelletöfen besitzen einen eingebauten Vorratsbehälter und können über Stunden gleichmäßig Wärme abgeben. Es gibt auch wasserführende Pelletöfen oder Pellet-Zentralheizungen, die an das Heizsystem des Hauses angeschlossen werden. Pelletheizungen gelten als regenerative Heizung und werden staatlich gefördert. Zu beachten ist jedoch, dass auch Pellets Holz sind: Feinstaub entsteht weiterhin, wenn auch dank moderner Technik stark reduziert.
Die Wärmepumpe hat sich als zukunftsfähige Heizalternative etabliert – völlig ohne Brennstoffe und Schornstein. Wärmepumpen gewinnen Wärme aus der Umwelt (Luft, Erdreich oder Grundwasser) und kommen ohne Emissionen vor Ort aus. Gerade in Neubauten oder sanierten Bestandsgebäuden mit guter Dämmung sind Wärmepumpen sehr effizient. In Kombination mit Ökostrom heizen sie sogar klimaneutral. Wer die Möglichkeit hat, auf eine Wärmepumpe umzurüsten, sollte dies ernsthaft prüfen – insbesondere wenn der alte Kaminofen bisher nur eine Zusatzheizung war.
Je nach Ausgangssituation kommen auch Fernwärme, Solarthermie oder Hybridheizungen in Betracht. Solarthermie kann beispielsweise zur Warmwasserbereitung dienen und einen Teil der Heizlast übernehmen, während eine kleinere Hauptheizung den Rest liefert. Gas-Brennwertheizungen werden teils noch als Brückentechnologie eingesetzt, stehen jedoch langfristig durch die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unter Druck. Wer hauptsächlich die Atmosphäre des Feuers sucht, könnte auch einen Ethanol-Kamin erwägen – dieser braucht keinen Schornstein, spendet aber eher dekorative Flammen und wenig Heizleistung.
Die Umstellung von alten Öfen und Heizungen wird von Bund und teils Ländern finanziell gefördert. Prüfen Sie, welche Förderprogramme Sie nutzen können – es stehen teilweise beträchtliche Zuschüsse bereit:
Kombinieren Sie Programme, wenn möglich, und lassen Sie sich früh beraten – etwa durch die Verbraucherzentrale oder einen Energieberater. So schöpfen Sie alle Fördergelder aus und vermeiden formale Fehler.
In Bestandsgebäuden bringt das „Kaminofen-Verbot 2025“ vor allem Handlungsbedarf. Ältere Kaminöfen müssen nachgerüstet oder ausgetauscht werden; wer dies versäumt, muss den Ofen stilllegen und mit Ordnungsmaßnahmen rechnen. Ein neuer Kaminofen lässt sich in der Regel ohne große Umbauten integrieren, da meist nur das Gerät gewechselt wird. Bei sehr alten Schornsteinen sollte geprüft werden, ob sie technischen Anforderungen moderner Öfen genügen. Mitunter ist eine Schornsteinsanierung nötig.
In Neubauten sind moderne Holzfeuerungen weiterhin grundsätzlich erlaubt – ein generelles Kaminverbot existiert nicht. Seit 2022 müssen neue Schornsteine jedoch mindestens 40 cm über den Dachfirst hinausführen, um Rauchgase besser abzuleiten. Ab 2024 fordert das Gebäudeenergiegesetz (GEG) einen Anteil von 65 % erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen. Automatisch beschickte Biomasse-Heizungen (z. B. Pelletzentralheizungen) können dieses Kriterium erfüllen; ein einzelner, manuell beschickter Kaminofen dient meist nur als sekundäre Wärmequelle. In urbanen Gebieten können zudem kommunale Einschränkungen gelten.
Fazit Neubau vs. Bestand: Im Bestandsbau steht das Nachrüsten bzw. Austauschen alter Öfen im Vordergrund. Im Neubau liegt der Fokus auf modernen Heizkonzepten – ein Kaminofen kann als Zusatz eingebunden werden, ist aber kein Muss. Wer neu baut, sollte prüfen, ob ein Holzkamin wirklich nötig ist oder ob eine komplett emissionsfreie Lösung (z. B. reine Wärmepumpe) sinnvoller ist.
Das Kaminofen-Verbot 2025 ist keine pauschale Abschaffung aller Holzöfen, sondern eine Maßnahme, veraltete Dreckschleudern auszumustern. Hausbesitzer müssen prüfen, ob ihr Ofen betroffen ist, und ggf. nachrüsten oder austauschen. Wer untätig bleibt, riskiert hohe Bußgelder und belastet weiter die Gesundheit von sich und seiner Nachbarschaft. Umgekehrt bietet der Umstieg auf moderne Technik viele Chancen: neue Öfen arbeiten effizienter, staatliche Fördermittel reduzieren die Kosten, und Alternativen wie Wärmepumpen ermöglichen sogar komplett emissionsfreies Heizen.
Handlungsaufforderung: Überprüfen Sie jetzt Ihren Kaminofen! Ist er älter als circa 15–20 Jahre, holen Sie den Rat eines Schornsteinfegers ein und informieren Sie sich über Ersatzgeräte oder Filtersysteme. Nutzen Sie Beratungsangebote und Förderprogramme, und denken Sie bei einem Austausch an zukunftsfähige Lösungen wie Pelletkessel oder Wärmepumpe. So sichern Sie sich behagliche Wärme mit gutem Gewissen und auf dem neuesten Stand der Technik. Viel Erfolg!
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